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Kommunales Förderprogramm

Stärkung der Ortsmitten durch ein

eigenes Kommunales FFlyerörderprogramm

 

Die Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz setzen sich aktiv für vitale und lebendige Ortskerne ein und reagieren so auf die künftigen Herausforderungen des demografischen Wandels. Bei einem prognostizierten Bevölkerungsrückgang von durchschnittlich 9% in den Gemeinden und Ortsteilen der Brückenauer Rhönallianz im Zeitraum von 2009 bis 2021 drohen verstärkt Leerstände in den Ortsmitten. Neuansiedlungen finden überwiegend an den Ortsrändern statt und so drohen die historischen Mittelpunkte zu veröden. Sinkende Angebote im Bereich Handel (Lebensmittel, Dinge des täglichen Bedarfs), Dienstleistungen (Banken, Post) und medizinische Versorgung sind erste, nicht zu übersehende Anzeichen.

 

Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern und das Wohnen mitten im Ort attraktiver zu gestalten, hat die Lenkungsgruppe der acht Gemeinden jetzt die Auflage eines Kommunalen Förderprogramms beschlossen. Dieses wurde in den Gremien der Allianzkommunen von den Gemeinde- und Stadträten beschlossen und tritt ab 01.01.2017 in Kraft.

 

Fördermittel zur Behebung von Leerständen
Um Leerstände durch Renovierungen zu aktivieren, sollen folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Sanierung, Umbau, Erweiterung von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 50 Jahre alt sind und mindestens seit 12 Monaten komplett leer stehen.
- In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein Gebäudeabriss und (Teil-) Neubau gefördert werden, wenn dadurch die innerörtliche Situation maßgeblich verbessert wird.
- Gefördert werden Gebäude, die zu Wohn-, Gewerbe-, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Zwecken dienten und in Zukunft mindestens 10 Jahre wieder aktiv genutzt werden.
- Um die Stärkung der Ortskerne zu gewährleisten, haben alle Gemeinden eigene Geltungsbereiche (Daseinsvorsorgegebiete) festgelegt. Diese wurden mit der Beteiligung der Bürger/innen in Innenentwicklungswerkstätten mit dem Stadtplanungsbüro Schirmer/Würzburg erarbeitet.

 

Attraktive Förderung mit Familienbonus
Die Förderung erfolgt in Höhe eines einmaligen Zuschusses von 10% der Gesamtkosten. Die maximale Zuschusshöhe ist dabei auf 10.000 EUR je Bauvorhaben beschränkt. Die untere Grenze der Förderung beginnt bei einer Summe von 1.000 EUR, also einer Mindestinvestition von 10.000 EUR. Besonders familienfreundlich ist die Erhöhung der Fördersumme um 10% pro Kind unter 18 Jahren, das nach Abschluss der Maßnahme im Haushalt lebt.

 

Sanierungsberatung zur Unterstützung
Im Vorfeld der Baumaßnahmen erfolgt eine kostenfreie Sanierungsberatung der Antragsteller. Diese soll in kurzer und komprimierter Form erste Fragen zu Machbarkeit, Bausubstanz und Grobkostenschätzungen beantworten. Diese Erstberatung durch erfahrene Architekten ist kostenfrei, dauert ca. 2 Stunden und dient auch dazu, Besonderheiten der Ortsbilder und Gestaltungsfragen anzusprechen.

 

Während das Kommunale Förderprogramm ausschließlich aus Mitteln der Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz getragen und finanziert wird, wird die Architektenberatung von der Regierung von Unterfranken zu 60% gefördert.

 

Den Flyer zum Kommunalen Förderprogramm der Brückenauer Rhönallianz finden Sie hier zum Download.

Flyer Kommunales Förderprogramm