Regionalbudget 2025
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Wichtige Änderungen für 2025
Förderhöhen und Beschränkungen
Kleinprojekte werden künftig brutto gefördert (Ausnahme Kleinprojektträger hat Vorsteuerabzugsberechtigung), d. h.
Kleinprojekt = Gesamtkosten nicht höher als 20.000 € brutto.
Steuernummer / Meldung an die Finanzämter
Die ILE-Brückenauer Rhönallianz ist zur Mitteilung der ausgezahlten Förderbeträge an die Finanzbehörde verpflichtet. Dies gilt nur bei juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine) oder Personengesellschaften. Daher ist eine Auszahlung der Förderung künftig nur noch mit Angabe einer gültigen Steuernummer möglich!
Zuschüsse Dritter
können zugelassen werden, solange alle erhaltenen Zuwendungen addiert, die förderfähigen Ausgaben für das Kleinprojekt nicht übersteigen (d.h. solange der Projektträger nicht mit einem Plus aus der Förderung geht).
Förderaufruf
für Kleinprojekte 2025
Hier können sie den Förderaufruf für das Jahr 2025 herunterladen...
Durchführungs-
nachweis 2025
Nach Umsetzung des Kleinprojektes bitte diesen Nachweis verwenden
Merkblatt
Kleinprojekte 2025
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Bedingungen