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Regionalbudget 2025

Mit dem Regionalbudget wurde im Jahr 2020 ein neues Förderinstrument für den ländlichen Raum eingeführt. Die Ämter für Ländliche Entwicklung (ALE) und die Interkommunalen Allianzen unterstützen damit Bürger, Vereine, Organisationen und Gemeinden bei der Umsetzung von Kleinprojekten. 
 
Auch für 2025 können Förderungen für Kleinprojekte beantragt werden. Die Brückenauer Rhönallianz ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen auf. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR brutto nicht übersteigen und die folgende Ziele verfolgen: 
 
  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
 
Die ländlichen Räume sollen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden.
 
Nicht gefördert werden können z. B. Laufende Kosten, Ersatzbeschaffungen die keine wesentlichen Verbesserungen bringen, Personalkosten oder Eigenleistungen.
 
Für alle Projekte stehen 75.000 € Fördermittel des ALE Unterfranken (90%) und der Brückenauer Rhönallianz (10%) zur Verfügung. Die Auswahl trifft ein Entscheidungsgremium, für das je ein Vertreter der acht Allianzgemeinden berufen wurde. Kriterien sind z. B. die Unterstützung des interkommunalen Gedanken und neue innovative Ansätze. Aber auch Beiträge zum Erhalt dörflicher Strukturen, zum Erhalt der Lebensqualität, zum Schutz natürlicher Ressourcen und zur Wertevermittlung für Tradition und Brauchtum werden bewertet.
 
Die Projektanfragen können bis einschließlich 07. Januar 2025 eingereicht werden. Die Projekte müssen bis 20. September 2025 komplett abgerechnet sein. Der Verwendungsnachweis muß bis 01.10.2025 bei der ILE eingereicht werden. Mit der Umsetzung des Projektes darf vor einer Förderzusage nicht begonnen werden.

 

Wichtige Änderungen für 2025
 
Förderhöhen und Beschränkungen
Kleinprojekte werden künftig brutto gefördert (Ausnahme Kleinprojektträger hat Vorsteuerabzugsberechtigung), d. h. 
Kleinprojekt = Gesamtkosten nicht höher als 20.000 € brutto.
 
Steuernummer / Meldung an die Finanzämter
Die ILE-Brückenauer Rhönallianz ist zur Mitteilung der ausgezahlten Förderbeträge an die Finanzbehörde verpflichtet. Dies gilt nur bei juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine) oder Personengesellschaften. Daher ist eine Auszahlung der Förderung künftig nur noch mit Angabe einer gültigen Steuernummer möglich!
 
Zuschüsse Dritter 
können zugelassen werden, solange alle erhaltenen Zuwendungen addiert, die förderfähigen Ausgaben für das Kleinprojekt nicht übersteigen (d.h. solange der Projektträger nicht mit einem Plus aus der Förderung geht).

 

Gestaltung Dorfplatz Riedenberg

Förderaufruf
für Kleinprojekte 2025

Hier können sie den Förderaufruf für das Jahr 2025 herunterladen...

 

Förderaufruf 2025

Infoplatz Geroda

Förderantrag 
für Kleinprojekte 2025

Downloadlink für den Förderantrag 2025

 

Förderanfrage

Jugendgrillplatz Geroda

Durchführungs-
nachweis 2025

Nach Umsetzung des Kleinprojektes bitte diesen Nachweis verwenden

 

Durchfuehrungsnachweis

"Sauberhaftes" Bad Brückenau

Merkblatt 
Kleinprojekte 2025

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Bedingungen

 

reg_budget_m_kleinprojekte